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Newsletter
 
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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
wir präsentieren Ihnen heute den zweiten »Blaulichtnewsletter« des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, der wiederum einen Überblick zu aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz gibt bzw. auf anstehende Termine hinweist.

Herzlichen Dank für die vielen positiven Rückmeldungen als Reaktion auf unseren ersten Newsletter. Es freut uns, dass Sie mit Ihren zahlreichen Abonnements Ihr Interesse an diesen Themenbereichen zum Ausdruck gebracht haben. Gerne können Sie den Newsletter auch an interessierte Freunde und Kollegen weiterleiten und für eine Anmeldung unter www.ehrenamt-mit-blaulicht.sachsen.de/newsletter.html werben.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr
 
 
Andreas Hirth

Referatsgruppenleiter Bevölkerungsschutz im Sächsischen Staatsministerium des Innern
 
 
Lesen Sie in dieser Ausgabe
 
» Änderungen im Sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz in Kraft getreten
» Ausblick auf Rechtsänderungen im Brandschutz
» Holger Heckmann ist neuer Bezirksbrandmeister
» Einführung der Helferschleife
» 7. Sächsischer Landesfeuerwehrball
» Anerkennung von Motorsägenausbildung »Modul F« durch Sachsenforst
» Ausnahmegenehmigung für Übungsfahrten mit Sonderrechten nach § 38 StVO nun auch für Rettungsdienst
» Ausstattung im Katastrophenschutz
» Fachmesse FLORIAN 2019
» Einführung eines bundesweiten Warntages
» Testphase für Webversion MoWaS verlängert
» Landeskatastrophenschutzübung
» Psychosoziale Notfallversorgung
» BOS-Digitalfunk-Endgeräte für den BRK-Bereich [externer Beitrag]
» Sächsische Ehrenamtskarte wird immer beliebter [externer Artikel]
» Website der Unfallkasse Sachsen im neuen Gewand [externer Artikel]
 
 
 
 
 
Änderungen im Sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz in Kraft getreten
 
Die Novelle des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) wurde im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 12. Juli 2019 bekannt gemacht. Sie ist damit am 13. Juli 2019 in Kraft getreten.

Schwerpunkte der sogenannten »kleinen Novelle« sind:

• die Ergänzung einer Rechtsgrundlage für einen Einsatzdienst an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule,
• die Möglichkeit, hauptamtliche Gemeindewehrleiter und Ortswehrleiter sowie deren Stellvertreter zu bestellen,
• die Neufassung der Regelungen zum Ausschluss aus dem Feuerwehrdienst,
• die Einführung von Regelungen zur Nachrüstung von Objektfunkanlagen sowie
• die Verbesserung der Regelungen zur Kostenerstattung.

Unter folgendem Link auf REVOSax finden Sie die aktuelle Gesetzfassung und können dort die Änderungen durch die Funktion »Historische Fassung« nachvollziehen:
 
 
  » Gesetzestext SächsBRKG  
 
 
Der Sächsische Landtag hat im Zusammenhang mit dem Beschluss des Gesetzes die Staatsregierung aufgefordert, zeitnah mit der Vorbereitung einer »großen BRKG-Novelle« zu beginnen. Erste Aktivitäten zur Feststellung des Änderungsbedarfs wurden bereits gestartet.
 
 
 
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  Ausblick auf Rechtsänderungen im Brandschutz
 
Neben der Novellierung des SächsBRKG stehen in Kürze weitere Rechtsänderungen im Bereich Brandschutz an.

Mit der Änderung der Sächsischen Feuerwehrverordnung (SächsFwVO) wird der Tagesdienstanzug als ein weiterer Bestandteil der Dienstkleidung der sächsischen Feuerwehren eingeführt. Außerdem tragen die Angehörigen der Berufsfeuerwehren sowie die hauptamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren künftig einheitlich Schulterklappen als Dienstgradabzeichen. Die Schulterklappen ersetzen die bisher getragenen Ärmelabzeichen. Die Änderungsverordnung wurde von Herrn Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller am 7. August 2019 unterzeichnet, wird am 30. August 2019 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und am darauffolgenden Tag in Kraft treten.

Mit der Änderung der Richtlinie Feuerwehrförderung (RLFw) werden in Berücksichtigung der Preisentwicklung am Markt sowie der Inflationsrate die Festbeträge der Förderung ab dem Jahr 2020 erhöht, zum Beispiel bei dem Erwerb von Feuerwehrfahrzeugen. Außerdem werden die Fördergegenstände und die »Technische Richtlinie Mannschaftstransportwagen MTW« im Hinblick auf technische Entwicklungen oder sonstige erforderliche Anpassungen konkreter gefasst. Hier ist aktuell das Anhörungsverfahren abgeschlossen.
 
 
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Holger Heckmann ist neuer Bezirksbrandmeister
 
Der Präsident der Landesdirektion Sachsen, Herr Dietrich Gökelmann, hat mit Wirkung vom 15. Juli 2019 Herrn Holger Heckmann zum neuen Bezirksbrandmeister für den Freistaat Sachsen bestellt. Er löst damit seinen Vorgänger Kai Götze ab, der in die Berufsfeuerwehr Zwickau wechselte.
 
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Holger Heckmann (Quelle: LDS / Heckmann)
  Der Bezirksbrandmeister ist bei der Landesdirektion Sachsen tätig. Zu seinen Aufgaben gehören die Überwachung der Ausbildung und Organisation der öffentlichen Feuerwehren sowie die Aufsicht über die Feuerwehrtechnischen Zentren der Landkreise und die Tätigkeit der Leitstellen. Er ist Ansprechpartner für die Kreisbrandmeister zur Klärung von feuerwehrtechnischen Fachfragen. Eine weitere wichtige Aufgabe besteht in der Aufsicht über die Werkfeuerwehren im Freistaat Sachsen.

Herr Heckmann ist seit 1997 als Berufsfeuerwehrmann in verschiedenen Dienststellen und Positionen tätig – zuletzt als stellvertretender Leiter der Berufsfeuerwehr Görlitz. Weiterhin engagiert er sich ehrenamtlich als Organisatorischer Leiter Rettungsdienst und Gemeindewehrleiter in seiner Wahlheimat Neustadt in Sachsen.
 
 
 
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Einführung der Helferschleife
 
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Die blau-rot-weiße »Helferschleife« (Foto: SMI / PÖ)
 
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer und Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller haben am 16. Juni 2019 in Dresden die Aktion #sachsenhältzusammen als Erweiterung der Kampagne »Du bist unsere Rettung – Ehrenamt mit Blaulicht« gestartet. Symbol dieser Solidaritätskampagne ist die »Helferschleife«, mit der jeder seinen Respekt und seine Verbundenheit gegenüber den tausenden ehrenamtlichen und hauptberuflichen Einsatzkräften von Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sichtbar ausdrücken kann.

»Wir müssen diejenigen unterstützen, die sich Tag für Tag für unseren Schutz und unser Wohlergehen einsetzen. Mit der Schleife symbolisiert der Träger seine Verbundenheit und seinen Zusammenhalt mit unseren Helfern«, sagte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller. Die blau-rot-weiße »Helferschleife« ist kostenlos erhältlich und kann über folgende Website bestellt werden:
 
 
  » Website »Ehrenamt mit Blaulicht«  
 
 
 
 
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7. Sächsischer Landesfeuerwehrball
 
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Das Feuerwehr-Ehrenzeichen als Steckkreuz in Gold (Fotograf: Arvid Müller)
 
Am 22. Juni 2019 hat auf Einladung von Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller der 7. Sächsische Feuerwehrball im Ballhaus Watzke in Dresden stattgefunden. Während des Balls nahm der Staatsminister die Verleihung der durch den Freistaat Sachsen als staatliche Anerkennung seit dem Jahr 1992 gestifteten Feuerwehr-Ehrenzeichen als Steckkreuz in Silber (30) und in Gold (5) vor.

Feuerwehr-Ehrenzeichen als Steckkreuz erhalten Angehörige der Feuerwehren und Bürger für besondere Verdienste um die Entwicklung des Brandschutzes sowie für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten bei der Bekämpfung von Bränden sowie sonstigen Notständen im Freistaat Sachsen. Tragischerweise ist einer der auszuzeichnenden Feuerwehrangehörigen im Monat vor dem Ball verstorben. Er wurde posthum mit dem Feuerwehr-Ehrenzeichen als Steckkreuz in Silber ausgezeichnet und die Auszeichnung stellvertretend an seine Witwe überreicht.

Für den Landesfeuerwehrverband Sachsen e. V. (LFV) nahm dessen Vorsitzender Andreas Rümpel insgesamt 16 Ehrungen vor (zehnmal Verdienstmedaille am Bande des LFV Sachsen, dreimal Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber, zweimal Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Gold und eine Deutsche Feuerwehr Ehrenmedaille). Neben den Auszuzeichnenden haben verdiente Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren und Unternehmer, die sich besonders für die Belange der Freiwilligen Feuerwehren eingesetzt haben, am Ball teilgenommen und bei Speis und Trank und schwungvoller Musik das Ambiente des altehrwürdigen Ballhauses genossen.
 
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Impressionen vom Feuerwehrball: Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller (l.) und musikalisches Rahmenprogramm durch das Blasorchester der FFW Schönfeld (Fotograf: Arvid Müller)
 
 
 
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  Anerkennung von Motorsägenausbildung »Modul F« durch Sachsenforst
 
Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat mit Schreiben vom 26. April 2019 mitgeteilt, dass der Lehrgang »Modul F« in die Liste der anerkannten Lehrgänge des »Leitfaden zur nichtgewerblichen Werbung von Brennholz im Staatswald des Freistaates Sachsen« aufgenommen wird. Damit sind Inhaber des Zertifikats »Modul F« berechtigt, für den persönlichen, nicht gewerblichen Bedarf Brennholz im Staatswald des Freistaates Sachsen zu sägen, wenn sie die im Leitfaden vorausgesetzten Arbeitsschutz- und Umweltschutzanforderungen erfüllen.

Auskünfte zu den konkreten Anforderungen des Leitfadens und deren Umsetzung erteilt der zuständige Revierförster vor Ort.
 
 
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Ausnahmegenehmigung für Übungsfahrten mit Sonderrechten nach § 38 StVO nun auch für Rettungsdienst
 
Bisher konnten Übungsfahrten unter Einsatzbedingungen mit Fahrzeugen der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes, die mit Kennleuchten für blaues Blinklicht ausgestattet sind, unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden. Die hierzu bestehenden Vorgaben, wie vorherige Anzeige, ausreichend belehrte und informierte Einsatzfahrer, Vorhandensein einer Deckungszusage des zuständigen Versicherungsträgers, sind in der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 23. Juli 2009 aufgeführt.

Nunmehr sind auch für Fahrzeuge des Rettungsdienstes Übungsfahrten unter Einsatzbedingungen und zur Schulung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Erweiterung des Adressatenkreises auf den Rettungsdienst erfolgte nun mit der am 24. April 2019 erlassenen Änderung dieser Allgemeinverfügung. Beide Allgemeinverfügungen sind im Sächsischen Amtsblatt abgedruckt (SächsABl. Nr. 33 vom 13. August 2009, Seite 1304 und SächsABl. Nr. 20 vom 16. Mai 2019, Seite 726).
 
 
  » Übersicht über amtliche Verkündungs- und Veröffentlichungsblätter des Freistaates Sachsen  
 
 
 
 
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Ausstattung im Katastrophenschutz
 
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Rüstwagen-KatS (Quelle: SMI / Jansen)
 
Derzeit befinden sich neun Rüstwagen, zehn Tanklöschfahrzeuge und vier Gerätewagen Versorgung mit einem Gesamtwert von rund 7,7 Mio. Euro in der Beschaffung. Die neuen Fahrzeuge ersetzen Altfahrzeuge, deren Nutzungsdauer abgelaufen ist und sollen Anfang nächsten Jahres an die jeweiligen privaten Hilfsorganisationen bzw. freiwilligen Feuerwehren übergeben werden.

Darüber hinaus wurden die Aufträge zur Beschaffung von sieben Hilfeleistungs-löschgruppenfahrzeugen, 15 Gerätewagen Versorgung und bis zu 19 Mannschaftstransportwagen mit einem Investitionsvolumen von insgesamt rund 6,5 Mio. Euro ausgelöst. Zudem ist der zeitnahe Ersatz von veralteten Feldkochherden in Planung. Die Ausstattung soll ab Mitte 2020 ausgeliefert und den im Katastrophenschutz Mitwirkenden zur Verfügung gestellt werden.
 
 
 
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Fachmesse FLORIAN 2019
 
Die nächste Fachmesse für Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutz – FLORIAN – findet vom 10. bis 12. Oktober 2019 in Dresden statt. Das SMI beabsichtigt, dort das Baumuster des neuen Rüstwagen-KatS und des neuen Tanklöschfahrzeuges für die KatS-Waldbrandzüge den Messebesuchern und künftigen Nutzern vorzustellen. Auch die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen wird sich auf der Messe am gemeinsamen Stand mit dem SMI präsentieren und die Fachtagung »Vorbeugender Brandschutz« durchführen. Außerdem stellen Mitarbeiter der TU Bergakademie Freiberg die neuesten Weiterentwicklungen der Feuerwehr-App »FwA 16/2« vor.
 
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Einführung eines bundesweiten Warntages
 
Bei Katastrophen und anderen Gefahren spielt die Warnung der Bevölkerung eine wichtige Rolle. Dabei ist entscheidend, dass die Bevölkerung die von Feuerwehr, Katastrophenschutzbehörde oder Polizei eingesetzten Warnmittel sowie die Bedeutung der Warnsignale kennt und die Verhaltensempfehlungen befolgt. Um die Wahrnehmung der Bevölkerung und der Medien für das Thema »Warnung« zu fördern, haben die Innenminister der Länder in ihrer Sitzung vom 12. bis 14. Juni 2019 in Kiel die Einführung eines einheitlichen bundesweiten Warntages beschlossen. Der Warntag soll jährlich am zweiten Donnerstag im September stattfinden, erstmalig am 10. September 2020. Vertreter von Bund und Ländern bereiten den Warntag in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe vor.
 
 
 
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Testphase für Webversion MoWaS verlängert
 
Die Testphase des vorlagenerstellenden Modularen Warnsystems (MoWaS vS/E) wurde im Rahmen des Bund-Länder-Projektes »Warnung der Bevölkerung« bis zum 30. September 2020 verlängert. Das Projekt wird zu 75 Prozent von der EU über den ISF (Internal Security Fund) gefördert. Damit steht MoWaS vS/E im Freistaat Sachsen in vier Integrierten Regionalleitstellen, fünf Landkreisen, einer kreisfreien Stadt und fünf Polizeidirektionen ein weiteres Jahr kostenlos zur Verfügung. Darüber hinaus verfügen das Lagezentrum des SMI und die Integrierte Regionalleitstelle Ostsachsen über eine vom Bund finanzierte Vollversion des Systems (MoWaS S/E). MoWaS ist ein vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe entwickeltes Warn- und Kommunikationssystem, mit dem Warnungen und Informationen bei Gefahrensituationen an Warn-Apps, wie die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes – kurz NINA –, und zeitgleich an regionale und überregionale Rundfunkanstalten weitergeleitet werden.
 
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Quelle: BBK
 
 
 
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Landeskatastrophenschutzübung
 
Am Nachmittag und Abend des 24. August 2019 wird im Elbtal in unmittelbarer Nähe der tschechischen Grenze, an der Bahnstrecke Dresden-Dečin, der Vollübungsteil der Landeskatastrophenschutzübung »Schöna 2019« durchgeführt. Der Vollübung gingen eine Stabsrahmenübung sowie ein wissenschaftlicher Teil der Deutschen Gesellschaft für Katastrophenmedizin e. V. voraus.
 
Image   Das Übungsszenario sieht vor, dass ein Zug auf seiner Reise nach Prag in einen Erdrutsch fährt, der das Gleis verschüttet hat. Der Unfall fordert Todesopfer, die zu bergen sind und hat eine Vielzahl von Verletzten zur Folge, die nun in topografisch schwieriger Lage aus dem Zug gerettet, erstversorgt und in umliegende Krankenhäuser abtransportiert werden müssen.
 
Insgesamt werden rund 950 deutsche und tschechische Rettungs- und Hilfskräfte in den Übungsverlauf eingebunden. Hinzu kommen bis zu 300 Verletztendarsteller sowie Beschäftigte von Krankenhäusern und am Geschehen beteiligte Behörden.

In den Tagen und Wochen nach der Übung werden die von den Übungsteilnehmern gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen gesammelt und ausgewertet. Voraussichtlich bis Jahresende wird daraus ein Erfahrungsbericht erstellt, der dann ggf. als Grundlage für Verfahrensverbesserungen im Katastrophenschutz-Einsatzablauf dienen kann.
 
 
 
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  Psychosoziale Notfallversorgung
 
Am 22. März 2019 fand im SMI mit Akteuren der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) eine erste Auftaktveranstaltung statt, im Rahmen derer vereinbart wurde, einen externen Gutachter mit der Erstellung eines PSNV-Konzeptes für Sachsen zu beauftragen. Zwischenzeitlich ist die Ausschreibung erfolgt und auf Interesse gestoßen. Es ist daher davon auszugehen, dass zeitnah ein Auftrag erteilt werden kann und somit ein weiterer Schritt in diesem Themenfeld realisiert wird.
 
 
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Die Autorisierte Stelle BOS-Digitalfunk Sachsen informiert:
 
BOS-Digitalfunk-Endgeräte für den BRK-Bereich
 
Seit 2010 werden die sächsischen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) mit TETRA-Funkgeräten des Herstellers Sepura ausgestattet. Die verantwortliche Autorisierte Stelle BOS-Digitalfunk Sachsen hat bisher mehr als 40.000 TETRA-Endgeräte in den Regelbetrieb überführt. Der Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutz- Bereich (BRK-Bereich) stellt dabei mit 67 Prozent Anteil am Endgerätebestand in Sachsen den größten Nutzerkreis. Im Jahr 2018 wurde die Umstellung von der analogen zur TETRA-Digitalfunkwelt im BRK-Bereich abgeschlossen und somit auch die Einführungsphase des BOS-Digitalfunks in Sachsen beendet.
 
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BOS-Digitalfunkgeräte (Quelle: PVA / Autorisierte Stelle)
  Nach dem Auslaufen der Rahmenverträge des Freistaates Sachsen für Digitalfunk-Endgeräte konnte Anfang 2019 ein neuer Rahmenvertrag über »Sepura TETRA- Ergänzungs- und Ersatzausstattungen für Endgeräte und Zubehör« sowie ein Softwarepflegevertrag abgeschlossen werden. Damit kann der laufende Betrieb der »Sepura Endgeräteplattform Sachsen« und die Verfügbarkeit von Software-Updates zur Umsetzung taktischer Leistungsanforderungen auch weiterhin sichergestellt werden. Aus diesen Verträgen werden alle sächsischen BOS bedient. Zu beachten ist hierbei, dass neben neuen Komponenten auch Einzelpreise im Warenkorb angepasst wurden. Die neuen Preise können über die verantwortlichen Stellen der Landkreise bzw. Kreisfreien Städte abgefragt werden.
 
Der ganzheitliche Ansatz von zentraler Beschaffung bis hin zur zentralen Steuerung betrieblicher Prozesse des BOS-Digitalfunks hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt. Dadurch verfügen alle sächsischen BOS über identische Basisfunktionalitäten in ihren Endgeräten, die ein hohes Maß an taktischer Interoperabilität und Bediensicherheit auf Anwenderseite gewährleisten. Eine wesentliche Säule des Erfolges des BOS-Digitalfunks im BRK-Bereich mit seinen ca. 500 Bedarfsträgern stellt dabei die enge Zusammenarbeit der Autorisierten Stelle BOS-Digitalfunk Sachsen mit den in den Landkreisen und Kreisfreien Städten sowie den beiden Rettungszweckverbänden etablierten Administratoren Digitalfunk-BRK dar. Diese gewährleisten im engen Austausch mit der Autorisierten Stelle BOS-Digitalfunk Sachsen den Kontakt zum jeweiligen Bedarfsträger in der Fläche und sind Ansprechpartner vor Ort für alle betrieblichen Belange des BOS-Digitalfunks. An diesem bewährten Konstrukt ändert auch die im Mai 2019 erfolgte räumliche Umgliederung einzelner Bereiche in der Autorisierten Stelle BOS-Digitalfunk Sachsen nichts, da die eigentliche arbeitsorganisatorische Basis des BOS-Digitalfunks in Sachsen nicht betroffen ist. Das TETRA-Endgeräte Management (TEM) steht weiterhin in gewohnter Weise für die Bedarfsträger zur Verfügung.
 
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Ersteller: Thomas Zeidler
 
 
 
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Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz informiert:
 
Sächsische Ehrenamtskarte wird immer beliebter
 
Fast die Hälfte aller sächsischen Stadt- und Gemeindeverwaltungen geben die Ehrenamtskarte an ihre ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger aus.

Die Ehrenamtskarte ist ein Dankeschön für Ehrenamtliche ab 14 Jahren, die sich mindestens seit einem Jahr in Sachsen freiwillig engagieren. Mit Vorlegen der aktuellen Karte können deren Inhaber in ganz Sachsen unterschiedlichste Vergünstigungen erhalten, z. B. in Schwimmbädern, zahlreichen Museen oder bei Kulturveranstaltungen und vielen weiteren Freizeitmöglichkeiten. Über 200 Kooperationspartner mit tollen Angeboten für die Ehrenamtlichen konnte die Sächsische Ehrenamtskarte über die Jahre gewinnen.

Beantragt werden kann die Karte bei den beteiligten Kommunen in den Gemeinde- und Stadtverwaltungen, in denen die Engagierten auch ihren Wohnsitz haben.

Kommunen, die noch nicht teilnehmen, haben die Möglichkeit, die Ehrenamtskarte während der Geltungsdauer der 4. Auflage bis Dezember 2021 unkompliziert und ohne zusätzliche Kosten zu bestellen.
 
 
  » Informationen zu Antragsverfahren, beteiligten Kommunen und Kooperationspartnern  
 
 
 
 
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Die Unfallkasse Sachsen informiert:
 
Website der Unfallkasse Sachsen im neuen Gewand
 
Seit Juli dieses Jahres erscheint die Website der Unfallkasse (UK) Sachsen grundlegend überarbeitet. Alle Informationen rund um den Bereich Feuerwehr finden Sie wie gewohnt unter der Rubrik »Sicherheit & Gesundheit«. Hier finden Sie Informationen zu Seminaren oder zum aktuellen Unfallgeschehen.

Neu auf unserer Website: Kompendium Arbeitsschutz (KompAS), die Wissensplattform für gute Prävention

Das Kompendium Arbeitsschutz ist für unsere Präventionspartner das zentrale Online-Informationsportal der UK Sachsen. Gestartet mit der komplett überarbeiteten Internetpräsentation steht es allen Interessierten aus unseren Mitgliedsunternehmen kostenfrei zur Verfügung. Über einen kurzen Login – Sie brauchen dazu die ersten sechs Ziffern Ihrer Mitgliedsnummer bei der UK Sachsen und die Postleitzahl Ihres Hauptunternehmens – gelangen Sie auf ein völlig neues Angebot.
 
Image   Wählen Sie einfach Ihre Branche

Dieses Angebot beinhaltet in leicht recherchierbarer Form das komplette Regelwerk der UK Sachsen sowie relevante staatliche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften. Nach einer Branchenauswahl erhalten Sie übersichtlich strukturierte Fachinformationen. Eine komfortable Suchfunktion und individuelle Auswahl- und Ausdruckmöglichkeit komplettieren den Service.
 
Sie erhalten über KompAS außerdem Zugang zur kostenlosen Software »GefBU«, mit deren Hilfe Gefährdungsbeurteilungen systematisch elektronisch erstellt, verwaltet und verteilt werden können.

Besuchen Sie uns auch auf der Florian-Fachmesse vom 10. bis 12. Oktober 2019 in Dresden. Das Motto an unserem Messestand in Halle 3 lautet »Sicherheit im Feuerwehrdienst«. Sie erhalten bei uns aktuelle Informationen zu diesen Themen:

• Gefahrenbeseitigung bei Windbruch: Schulung und Ausbildung am Baumbiegesimulator, dabei täglich Demonstrationen auf dem Freigelände sowie
• Kinder- und Jugendfeuerwehr: Sicherheit in Wald und Gelände.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ihre Unfallkasse Sachsen
 
 
  » Website der Unfallkasse Sachsen – Bereich Feuerwehr  
 
 
 
 
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  Ob in der Freiwilligen Feuerwehr, im Rettungsdienst oder im Katastrophenschutz – in Sachsen engagieren sich über 50.000 Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich. Zeigen auch Sie Einsatz für unsere Heimat!  
 
 
 
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01097 Dresden
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