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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
ich freue mich, Ihnen die erste Ausgabe des »Blaulicht-Newsletters« im neuen Jahr zu präsentieren. Die fortwährend steigenden Abonnentenzahlen deuten auf ein gesteigertes öffentliches Interesse an den Themenbereichen Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz hin, weshalb wir das im letzten Jahr begonnene Format des »elektronischen Infobriefs« in bewährter Art und Weise fortsetzen werden. Wir hoffen auch in diesem Jahr wieder auf Ihre Unterstützung bei der Gewinnung von weiteren Abonnenten und wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen dieser Ausgabe!

Ihr
 
 
Andreas Hirth

Referatsgruppenleiter Bevölkerungsschutz im Sächsischen Staatsministerium des Innern
 
 
Lesen Sie in dieser Ausgabe
 
» Neuer Landesbranddirektor bestellt
» Weitere Änderung der Richtlinie Feuerwehrförderung (RLFw)
» Arbeitsgruppe »Fortentwicklung des Katastrophenschutzes« eingerichtet
» Beginn der Anhörung zur Änderung der RL KatSZuwendungen
» Weiterentwicklung DISMA beauftragt
» Katastrophenschutzfahrzeuge mit Abbiegeassistenzsystemen nachgerüstet
» Bundesweiter Warntag – #Warntag2020
 
 
 
 
 
Neuer Landesbranddirektor bestellt
 
Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller hat mit Wirkung vom 13. Dezember 2019 Herrn Dr.-Ing. Dirk Schneider zum Landesbranddirektor des Freistaates Sachsen bestellt.

Dr. Dirk Schneider studierte an der Universität Wuppertal Sicherheitstechnik mit dem Schwerpunkt Brand- und Explosionsschutz. Folgend studierte er an der Technischen Hochschule Köln Rettungsingenieurwesen und promovierte an der Universität Dresden im Fachgebiet Waldbrandschutz.
 
Foto von Dr. Dirk Schneider
Dr. Dirk Schneider, Foto: SMI / Starruß
 
Nach seinem Dienst bei den Gebirgsjägern der Bundeswehr war er Brandreferendar an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried in Bayern. Anschließend folgte eine Verwendung als Kreisbrandmeister in Baden-Württemberg. Von 2002 bis 2009 leitete er die Werkfeuerwehr des Luft- und Raumfahrtkonzerns EADS am Standort München. Von 2011 bis 2019 war Dr. Schneider Abteilungsleiter Einsatzdienste der Berufsfeuerwehr Chemnitz. Bis zu seinem Dienstantritt in Chemnitz war er ehrenamtlich u. a. Jugendwart, Zugführer und letztlich Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr seiner Heimatgemeinde, in deren Dienst er bereits 1985 eintrat. Parallel leistete er auch ehrenamtlichen Einsatzdienst im Rettungsdienst der Johanniter-Unfall-Hilfe und im ABC-Zug München-Land, einer Spezialeinheit zur Abwehr von Gefahrstoffen. Dr. Schneider gilt insbesondere als Experte für luftgestützte Einsatzoperationen und den Waldbrandschutz. Er ist Verfasser von Fachbüchern und Autor zahlreicher Veröffentlichungen im Feuerwehrwesen.
 
 
 
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Weitere Änderung der Richtlinie Feuerwehrförderung (RLFw)
 
Nach der umfangreichen Anpassung der RLFw vom 1. Oktober 2019 wurde die Richtlinie nunmehr im Hinblick auf die Umsetzung der »Sofortmaßnahmen« in Folge der Vorschläge der Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren im Freistaat Sachsen novelliert.

Neben redaktionellen Änderungen wurden die bereichsspezifischen Regelungen zu den Zweckbindungsfristen aus der RLFw entfernt, da die Sächsische Haushaltsordnung nach ihrer letzten Novelle nunmehr global geltende Vorgaben dazu enthält.

Diese treten rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft.
 
 
  » Richtlinie Feuerwehrförderung  
 
 
 
 
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Arbeitsgruppe »Fortentwicklung des Katastrophenschutzes« eingerichtet
 
Auf Vorschlag des SMI hat der Gemeinsame Landesbeirat Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in seiner Sitzung am 13. Dezember 2019 den Beschluss gefasst, eine Arbeitsgruppe »Fortentwicklung des Katastrophenschutzes« einzurichten.

Die Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen, insbesondere im Hinblick auf die in dieser Legislaturperiode geplante Änderung des SächsBRKG, zu erarbeiten. In ihr wirken insbesondere Vertreter des SMI, des SMUL, der LDS, der Aufgabenträger des Katastrophenschutzes, der Leistungserbringer und privaten Hilfsorganisationen sowie des Landesfeuerwehrverbandes mit.

Das SMI wird zeitnah zur ersten Sitzung einladen. Die Arbeitsgruppe wird zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren (1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021) bestehen.
 
 
 
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  Beginn der Anhörung zur Änderung der RL KatSZuwendungen
 
Der Entwurf zur Änderung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen für die Mitwirkung im Katastrophenschutz (RL KatSZuwendungen) wurde in der 4. Kalenderwoche 2020 zur Anhörung an die kommunalen Spitzenverbände und die sonstigen nach § 9 Absatz 1 SächsBRKG benannten Interessenvertretungen versendet.

Ziel der Änderung ist die Einführung einer Förderung zur Errichtung und Einrichtung von Gebäuden zur Unterbringung von Katastrophenschutzeinheiten der privaten Hilfsorganisationen an die Landkreise, Kreisfreien Städte und Rettungszweckverbände.

Nach der deutlichen Anhebung der Festbeträge und Fördersätze sowie der Einführung einer Führerscheinförderung rückwirkend zum 1. Januar 2019 ist zum 1. Januar 2020 eine weitere Änderung der Richtlinie in Kraft getreten. Diese ist kurzfristig notwendig geworden, um – abweichend zu den in der Sächsischen Haushaltsordnung neu eingeführten Bagatellgrenzen – auch weiterhin Förderbeträge unter 2.500 Euro an Hilfsorganisationen bzw. unter 10.000 Euro an kommunale Zuwendungsempfänger auszahlen zu können.
 
 
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Weiterentwicklung DISMA beauftragt
 
Zum Jahreswechsel wurde der TÜV Rheinland mit der Neuentwicklung des Lageführungsmoduls des Informationsprogramms für das Katastrophenmanagement »DISaster MAnagement« (DISMA) mit einem Gesamtvolumen von rund 425.000 Euro beauftragt.

Ziele sind insbesondere

• die weitergehende Unterstützung der Arbeit der Verwaltungsstäbe als politisch administrative Lageführungsebene durch Vereinfachung der Lagedarstellung (auch für politische Entscheidungsebenen),
• größere Anwenderfreundlichkeit der Benutzeroberfläche,
• Verbesserung und Vereinfachung der Informations- und Meldewege sowie
• die Vernetzung der unteren BRK-Behörden mit der oberen BRK-Behörde.

Verbesserung und Vereinfachung der Informations- und Meldewege sollen darüber hinaus auch strategisch belastbare Erkenntnisse für eine Fortschreibung der bisherigen Richtlinien und Verwaltungsvorschriften im Führungs- und Meldewesen generieren. Die Neuentwicklung wird über die gesamte Laufzeit durch ein Projektsteuerungsteam begleitet, dem Vertreter aller BRK-Behördenebenen sowie des TÜV Rheinland angehören. Die Fertigstellung wird Mitte 2021 erwartet.
 
 
 
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Katastrophenschutzfahrzeuge mit Abbiegeassistenzsystemen nachgerüstet
 
links: Gerätewagen Versorgung, rechts: HLF 10
Gerätewagen Versorgung (l.) und HLF 10, Quelle: SMI
 
Das SMI hat die landeseigenen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge und Gerätewagen Versorgung zur Erhöhung der Sicherheit beim Abbiegen mit Abbiegeassistenzsystemen nachgerüstet. Die Kosten für die Nachrüstungen betrugen insgesamt rund 64.000 Euro.
 
 
 
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Bundesweiter Warntag – #Warntag2020
 
Am 10. September 2020 wird der erste bundesweite Warntag durchgeführt. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich an diesem Bund-Länder-Projekt.

Der bundesweite Warntag verfolgt das Ziel, Bevölkerung, Behörden, Medien sowie Entscheidungsträger in der Politik für die Warnung, Warnkonzepte und Verhaltensempfehlungen zu sensibilisieren. Auch der Bekanntheitsgrad vorhandener Warnmittel und Warnmittelvielfalt soll gesteigert werden. Für die Einzelheiten der Durchführung wird vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gegenwärtig ein Auslösekonzept erstellt. Des Weiteren wird zwischen Bund und Ländern das Rahmenkonzept der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des bundesweiten Warntages 2020 abgestimmt. Die Ergebnisse sollen unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände auch den Kommunen zur Verfügung gestellt werden, voraussichtlich im März 2020. Auf Basis dieses demnächst finalisierten Konzeptes kann die Durchführung des bundesweiten Warntages auf Landes- und kommunaler Ebene geplant werden.
 
 
 
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  Ob in der Freiwilligen Feuerwehr, im Rettungsdienst oder im Katastrophenschutz – in Sachsen engagieren sich über 50.000 Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich. Zeigen auch Sie Einsatz für unsere Heimat!  
 
 
 
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